BRIGITTE MEENTS
Gebühren und Kosten
Meine Gebühren für die Beratung oder Vertretung in einem außer-gerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn Sie die Kosten für die Beratung oder Vertretung nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung können Sie dort eine Kostenschutzzusage einholen.
Fragen Sie mich und Sie erhalten auch hierfür eine Auskunft.